Namensänderung: Arbeitsmarktservice (AMS)
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B.Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Namensänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.
Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträgerweiter.
Weiterführende Links
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion