Luftwärmepumpe

Erforderliche Unterlagen für die Errichtung einer Luftwärmepumpe
(gem. § 20 Z5 Stmk BauG):

  1. Luftwärmepumpen unterliegen dem vereinfachten Verfahren gem. § 20 Stmk BauG

  2. Erforderliche Unterlagen:

  • Amtliche Grundbuschsabschrift (nicht älter als 6 Wochen)

  • Lageplan 1:1000 (2-fach)

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:1000 (2fach): Situierung der LWP hat Auswirkungen auf die Schallausbritung und die daraus resultierenden Emissionen an der Nachbargrundgrenze

  • Technische Beschreibung (2fach)

    • A) Datenblätter mit Lärmwerten

    • B) Nachvollziehbarer Nachweis, dass die Basiswerte an der Grundstücksgrenze eingehalten werden (zu den Basiswerten siehe eigenes Informationsblatt auf der Homepage)

    • C) Wenn erforderlich: Angabe von getroffenen Lärmschutzmaßnahmen (bei Überschreitung der Basiswerte) samt darauf abgestimmter Nachweis B)

  • Bestätigung des/der Planverfasser/in über die Einhaltung sämtlicher baurechtlichen Anforderungen gem. § 33 Abs 3 Stmk. BauG

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes der Gemeinde.