Fertigstellungsanzeige - Benützungsbewilligung

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss bei der Gemeinde St. Stefan ob Stainz eine Fertigstellungsanzeige unter Vorlage der notwendigen Bestätigungen eingereicht werden.

Wenn die notwendige Bauführerbestätigung nicht vorgelegt werden kann, so muss zusätzlich um eine Benützungsbewilligung angesucht werden, ansonsten darf (!) die bauliche Anlage nicht benützt werden. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und damit auch rechtmäßig benützt werden darf.

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