Luftwärmepumpe
Erforderliche Unterlagen für die Errichtung einer Luftwärmepumpe
(gem. § 20 Z5 Stmk BauG):
Luftwärmepumpen unterliegen dem vereinfachten Verfahren gem. § 20 Stmk BauG
Erforderliche Unterlagen:
Amtliche Grundbuschsabschrift (nicht älter als 6 Wochen)
Lageplan 1:1000 (2-fach)
Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:1000 (2fach): Situierung der LWP hat Auswirkungen auf die Schallausbritung und die daraus resultierenden Emissionen an der Nachbargrundgrenze
Technische Beschreibung (2fach)
A) Datenblätter mit Lärmwerten
B) Nachvollziehbarer Nachweis, dass die Basiswerte an der Grundstücksgrenze eingehalten werden (zu den Basiswerten siehe eigenes Informationsblatt auf der Homepage)
C) Wenn erforderlich: Angabe von getroffenen Lärmschutzmaßnahmen (bei Überschreitung der Basiswerte) samt darauf abgestimmter Nachweis B)
Bestätigung des/der Planverfasser/in über die Einhaltung sämtlicher baurechtlichen Anforderungen gem. § 33 Abs 3 Stmk. BauG
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes der Gemeinde.